GESUNDHEITSRISIKEN

Feinstaub und Partikel in der Luft

 

Feinstaub besteht aus einem komplexen Gemisch fester (z. B. Ruß) und flüssiger Partikel (z. B. Formaldehyd, TVCO = flüchtige organische Verbindungen) und wird abhängig von deren Größe in unterschiedliche Fraktionen eingeteilt. Unterschieden werden PM10 (PM, particulate matter) mit einem maximalen Durchmesser von 10 Mikrometer (µm), PM2,5 und ultrafeine Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 µm.

 

Es wird  der primär emittierte und sekundär gebildete Feinstaub zusammengefaßt. Primärer Feinstaub wird unmittelbar an der Quelle freigesetzt, zum Beispiel bei Verbrennungsprozessen. Entstehen die Partikel durch gasförmige Vorläufersubstanzen wie Schwefel- und Stickoxide und Ammoniak, so werden sie als sekundärer Feinstaub bezeichnet.

 

 

 

Danach können Feinstaub (PM10, PM 2,5), Staub, Spanplatten (Formaldehyd), Diesel- / Kohlekraftwerkruß und Abgase  auf Dauer zu Atemnot, Allergien, Bronchitis, Asthma, bis hin zu Herzinfarkte und Krebs führen.

 

 

 

Grenzwerte

 

 

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten seit dem 1. Januar 2005 europaweit Grenzwerte für die Feinstaubfraktion PM10. Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m3 und darf nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden. Der zulässige Jahresmittelwert beträgt 40 µg/m3. Für die noch kleineren Partikel PM2,5 gilt seit 2008 europaweit ein Zielwert von 25 µg/m3 im Jahresmittel, der bereits seit dem 1. Januar 2010 eingehalten werden soll. Seit 1. Januar 2015 ist dieser Wert verbindlich einzuhalten und ab dem 1. Januar 2020 dürfen die PM2,5-Jahresmittelwerte den Wert von 20 µg/m3 nicht mehr überschreiten. Das Bundesamt für Risikobewertung hat für Formaldehyd einen Grenzwert von 0,1 ppm (parts per million) = 0,12 mg pro Kubikmeter festgelegt.

Jede Verringerung von Rußpartikeln in der Luft verbessern die Lebensqualität


Durch entsprechende Umluftfilterung kann hier im Innenraumbereich Abhilfe geschaffen werden, um Gesundheitsrisiken minimieren bzw. eliminieren zu können (vgl. Beratung und Problemlösungen).

 

Mobilfunk (Hochfrequenz) und niederfrequente magnetische  Felder

 

 

 

Die Zunahme von hochfrequenter Strahlung

 

(1 MHz (Megahertz) - 10 GHz (Gigahertz)) durch Mobilfunk (Sendeanlagen), WLAN (digitale schnurlose Internetdatenübertragung), DECT Telefone (digitale Schnurlostechnologie), WIMAX, Bluetooth, Radar, Funk oder auch Magnetfeldern im niedrigen Frequenzbereich 1 Hz – 400 KHz (Monitore bzw. Bildschirme, Wechselstrom- und Hochspannungsleitungen, Bürogeräte, Haushaltsgeräte, elektrische Vorschaltgeräte von Leuchtstofflampen) stellt in deren Gesamtheit für viele Menschen eine Verunsicherung dar.

 

Derartige Strahlungen und Felder (auch umgangssprachlich als „Elektrosmog“ bezeichnet), sind direkt nicht wahrnehmbar durch unsere Sinnesorgane. 

 

Unsere Liebe zu all den elektrischen Helfern hat zur Folge, daß wir heute in einem dichten Nebel von elektromagnetischen Wellen leben, den man elektromagnetische Strahlung (EMR) nennt, und die etwa 100 bis 200 Millionen mal höher ist als noch vor 100 Jahren.


Jeder Mensch reagiert auf individuelle Art und Weise.

 

Aus diesem Grund ist es sehr schwierig, allgemeingültige Grenzwerte festzulegen, die für jedes Individuum ausreichenden Schutz gewähren.

 

Nachfolgend sind Grenzwerte verschiedener Länder in Europa für Mobilfunkimmission und -emission dargestellt. Schon die großen Unterschiede  zeigen deutlich, daß eine einheitlich objektive Bewertung, welche Feldstärken gesundheitlich unbedenklich sind, sich als schwierig gestaltet.

 

Download
Gesundheitsschädliche Handystrahlung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 108.4 KB

Internationale Grenz- und Vorsorgewerte für hochfrequente Strahlung

Grenzwerte in verschiedenen europäischen Ländern für hochfrequente Strahlung durch UMTS, GSM (1800 MHz) und GSM (900 MHz) in V/m (Volt pro Meter)

 

 

 

Staaten, die sich gegen die Grenzwertempfehlung des EU Rates oder der ICNIRP entschieden haben, begründen dies mit dem Wunsch nach erhöhter Vorsorge. Derartige Vorsorgegrenzwerte finden unter anderem in Italien (Italien 2), Belgien, Schweiz (Schweiz 2). Liechtenstein, Luxemburg sowie Rußland und Polen Anwendung.

 

Signifikant ist der Unterschied von Belgien/Wallonien mit 3 V/m und den Niederlanden mit 86 V/m.

Dabei funktioniert Mobilfunk bereits bei einem Miliardstel der Intensität der höchsten Grenzwerte einwandfrei. Man muß also diese Technologie nicht generell verdammen, sondern sinnvoll mit ihr umgehen.

 

Dokumentarfilm: Mobilfunk - die verschwiegene Gefahr

https://www.kla.tv/index.php?a=showtodaybroadcast&blockid=9487&id=1019&autoplay=true

 

Hier finden Sie weitere Informationen zu hoch- und niederfrequenten Stahlung und deren biologischen Auswirkungen:

 

Download
Grenzwerte Biologische Effekte.pdf
Adobe Acrobat Dokument 25.9 KB

Aufgrund der ständigen engen Zusammenarbeit mit medizinischen Fakultäten diverser Universitäten und unserem  Meßgerätehersteller gilt nach deren Empfehlung für uns der Grundsatz: „weniger ist mehr!“.